Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Corona-Klausel aus dem Jahr 2021 des Reiseveranstalters Ruefa als gesetzeswidrig eingestuft und einer entsprechenden Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) stattgegeben. Eine Klausel nahm Kunden pauschal die Möglichkeit, bei künftig auftretenden coronabedingten Reisebeschränkungen kostenlos zu stornieren.
Ruefa reagierte nach eigenen Angaben umgehend auf die Unterlassungsklage. "Die Klausel wurde von uns daraufhin aus den Angeboten im August 2021 sogleich entfernt, die Klage war seitens VKI jedoch ohne Einräumung einer Rücksprache-Möglichkeit bereits eingebracht worden und wurde von uns (der Ruefa GmbH) bis zum OGH verfolgt, um Rechtssicherheit für die Zukunft zu erhalten", hieß es vom Reiseveranstalter auf APA-Anfrage. Man habe in dieser Causa "keine einzige Klage" von Ruefa-Kunden erhalten.