"Bereits über 35.000 Tier- und Pflanzenarten, deren Bestand gefährdet ist, sind im Washingtoner Artenschutzabkommen 'CITES' geschützt", weiß ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. Unwissenheit kann also teuer kommen. Daher sollte man sich unbedingt vor der Reise informieren, welche Mitbringsel nicht nach Hause gebracht werden dürfen.
Mittelmeer-Länder
In Küstenregionen werden oft Korallen oder Riesenmuscheln angeboten, die jedoch aus anderen Ländern stammen. Vorsicht ist auch bei Schmuckstücken aus Schildkrötenpanzern geboten. In Griechenland ist beispielsweise die Ausfuhr von Antiquitäten ohne Genehmigung des griechischen Kulturministeriums verboten und strafbar. Und auch in Kroatien ist die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung verboten.
Afrika
Die Mitnahme von Produkten aus Elfenbein, Fellen von Raubkatzen sowie Lederprodukten von Flusspferd, Nashorn oder afrikanischen Krokodil- und Schlangenarten ist ohne Aus- und Einfuhrgenehmigung verboten.
Karibik
Für Souvenirs aus Steinkorallen oder aus den Panzern der Meeresschildkröte sind Genehmigungen erforderlich. Vorsicht ist auch bei Haifischzähnen, Kakteen, Hartholzschnitzereien und Zierpflanzen geboten.
China
Genehmigungen sind für Produkte aus Schlangen- und Eidechsenhäuten, Arzneimitteln der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) und Elfenbeinschnitzereien notwendig.
Indien
Shahtoosh-Tücher, die aus der Wolle des Fells der gefährdeten Tibetantilope gefertigt sind, dürfen nicht ohne Genehmigung ausgeführt werden. Als Alternative eignet sich Pashmina aus Kashmir.
Thailand
Orchideen dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden, da Orchideen stark gefährdet und der Handel mit ihnen gesetzlich streng geregelt ist.
Russland
Erlaubt sind maximal 125 Gramm Kaviar für den persönlichen Bedarf. Aber auch "harmlose" Mitbringsel, die nicht gegen den Artenschutz verstoßen, können für Reisende teuer werden. "Prinzipiell sollten alle Einkäufe durch Rechnungen belegt werden können. Ansonsten wird der Warenwert vom Zoll geschätzt", erläutert ÖAMTC-Touristikerin Tauer. "Bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern dürfen nämlich nur Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von 430 Euro von Flugreisenden bzw. 300 Euro von allen anderen Reisenden zollfrei eingeführt werden." Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine einheitliche Höchstgrenze von 150 Euro. Wer versucht, etwas am Zoll vorbei zu schmuggeln, muss nicht nur mit einer Steuernachzahlung, sondern auch mit hohen Strafen rechnen. Informationen unter
www.oeamtc.at/reiseinfoservice