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CSRD

Geschäftsreisen werden nachhaltiger

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Die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) wurde verabschiedet. Für die Global Business Travel Association (GBTA) ein wichtiger Schritt.

Mit der Richtlinie werden neue, detaillierte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt und die Zahl der europäischen und außereuropäischen Unternehmen, die dem europäischen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, erheblich erweitert. Die CSRD wird die bestehende Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ersetzen und für alle großen Unternehmen in der EU gelten, sowohl für öffentliche als auch für private, was etwa 50.000 Unternehmen betrifft. Bisher waren 11.700 Unternehmen betroffen. Unternehmen mit Niederlassungen außerhalb der EU, die einen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro in der EU und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben, werden ebenfalls verpflichtet sein, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen.

Die GBTA als internationale Stimme der globalen Geschäftsreisebranche (weltweit größte Handelsorganisation für Geschäftsreisen und Meetings mit Hauptsitz in Washington) bewertet die Richtlinie als einen weiteren Schritt zur Dekarbonisierung des Geschäftsreisesektors. Delphine Millot, SVP Sustainability und MD GBTA Foundation - GBTA: "Das Ergebnis des von der GBTA unterstützten CountEmissionsEU-Vorschlags wird entscheidend sein für die Bereitstellung einer harmonisierten Methodik zur Berechnung der verkehrsbedingten Emissionen in der EU für die Berichterstattung über Scope-3-Emissionen, wie von der CSDR gefordert, und den Weg für eine effektive Dekarbonisierung des Geschäftsreisesektors ebnen".

Die neuen Berichtspflichten 

Die neue CSRD wird ab 2024 schrittweise in Kraft treten. Ab 1. Jänner für große Unternehmen von öffentlichem Interesse (mit mehr als 500 Mitarbeitern), die bereits der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen und deren Berichte im Jahr 2025 fällig sind. Ein Jahr später folgen große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen (mit mehr als 250 Mitarbeitern und/oder einem Umsatz von 40 Millionen Euro und/oder einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro), mit einer Berichtsfrist bis 2026. Und ab 1. Jänner 2026 börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und andere Unternehmen, deren Berichte im Jahr 2027 fällig sind. KMU können bis 2028 von der Pflicht befreit werden. Ein unabhängiger Prüfer oder Zertifizierer wird sicherstellen müssen, dass die Unternehmen die Berichtsvorschriften und Zertifizierungsstandards einhalten.

Zu den neuen Berichtspflichten gehören:

  • Berichterstattung über soziale und Governance-Themen (z. B. Achtung von Arbeits- und Menschenrechten, Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, Unternehmensführung sowie Vielfalt und Integration) zusätzlich zur Umwelt- und Klimaschutzberichterstattung.

  • Offenlegung von Informationen über die Nachhaltigkeits-Due-Diligence-Prozesse eines Unternehmens sowie über tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit und der Wertschöpfungskette eines Unternehmens.

  • Berichte über Scope-3-Emissionen, einschließlich Scope-3.6-Emissionen aus Geschäftsreisen.

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