Die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) wurde verabschiedet. Für die Global Business Travel Association (GBTA) ein wichtiger Schritt.
Mit der Richtlinie werden neue, detaillierte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt und die Zahl der europäischen und außereuropäischen Unternehmen, die dem europäischen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, erheblich erweitert. Die CSRD wird die bestehende Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ersetzen und für alle großen Unternehmen in der EU gelten, sowohl für öffentliche als auch für private, was etwa 50.000 Unternehmen betrifft. Bisher waren 11.700 Unternehmen betroffen. Unternehmen mit Niederlassungen außerhalb der EU, die einen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro in der EU und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben, werden ebenfalls verpflichtet sein, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen.
Die GBTA als internationale Stimme der globalen Geschäftsreisebranche (weltweit größte Handelsorganisation für Geschäftsreisen und Meetings mit Hauptsitz in Washington) bewertet die Richtlinie als einen weiteren Schritt zur Dekarbonisierung des Geschäftsreisesektors. Delphine Millot, SVP Sustainability und MD GBTA Foundation - GBTA: "Das Ergebnis des von der GBTA unterstützten CountEmissionsEU-Vorschlags wird entscheidend sein für die Bereitstellung einer harmonisierten Methodik zur Berechnung der verkehrsbedingten Emissionen in der EU für die Berichterstattung über Scope-3-Emissionen, wie von der CSDR gefordert, und den Weg für eine effektive Dekarbonisierung des Geschäftsreisesektors ebnen".