Vor wenigen Tagen hat die Lufthansa Gruppe ihre Entscheidung bekannt gegeben, in ganz Brasilien die Einziehung der 16 Euro pro Flugticket im GDS auszusetzen.
Dies ist für die Lufthansa-Gruppe die erste von erwartungsgemäß mehreren folgenden juristischen Niederlagen hinsichtlich Distribution Cost Charge. Denn auch in vielen anderen Ländern sind Verfahren vor Gerichten, Behörden und auch vor der EU-Kommission im Gange, die sich erfolgversprechend gegen die Vorgangsweise der Lufthansa-Gruppe richten. Nach dieser ersten juristischen DCC-Niederlage steht LH-Vertriebsvorstand Jens Bischof vor einem Scherbenhaufen, der die Börse-Analysten interessieren wird: Einerseits hat sich für die Lufthansa-Gruppe das Risiko verschärft, dass die DCC weltweit rechtlich wie faktisch nicht umsetzbar ist. Andererseits sind durch die – überfallsartige, wettbewerbsverzerrende, jeden Tarifvergleich erschwerende sowie technisch unausgegorene – DCC viele wichtige Umsatzbringer zornig. Konsumenten, Firmenkunden und Reisebüros werden dies in ihre Airline-Auswahlkriterien in den aktuell entscheidenden Wochen sicherlich einfließen lassen.