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Vorschläge zur Absicherung von Tourismusbetrieben

Es muss in diesen unsicheren Zeiten dringend das Eigenkapital in den Unternehmen gestärkt werden! Raus aus der Corona-Krise: Vorschläge der Prodinger Tourismusberatung zur Absicherung von Tourismusbetrieben.

Vorschläge zur Absicherung von Tourismusbetrieben

Die Eigenkapitalquoten der österreichischen Unternehmen werden sich in den nächsten Monaten weiter verschlechtern. Deshalb wäre eine Eigenkapitalstärkung gerade jetzt ein Überlebenselixier für die Betriebe, von denen bekanntlich viele mit dem Rücken zur Wand stehen.

Viele Hotelbetriebe haben aufgrund der Erlöseinbrüche und der historischen geringen Eigenkapitalquote Probleme mit der Bonität. Das geringe Eigenkapital ist zum Teil durch niedrige Buchwerte der Hotelliegenschaft bei erheblichen stillen Reserven bedingt. Das Problem der geringen Eigenkapitalquote wird sich durch die Covid-19-Krise nochmals deutlich verschärfen. Aus dieser Bilanzsituation heraus gab es bereits in den letzten Monaten Schwierigkeiten bei der Erlangung von Überbrückungsfinanzierungen oder dem Fixkostenzuschuss. 

Auch wird das Bilanzbild durch die Corona-Krise so negativ verändert, dass eine strukturell sinnvolle Betriebsnachfolge nicht mehr möglich erscheint. Aufgrund der Tatsache, dass in den Bilanzen Buchwerte dargestellt werden, entspricht die Darstellung oftmals in keiner Weise den tatsächlichen Verhältnissen. Ganz besonders nicht, wenn die Betriebe bzw. der Besitz schon lange im Familienbesitz sind. 

Aufwertungsmöglichkeit

Eine Aufwertungsoption auf den Verkehrswert der Liegenschaften sollte unbedingt eingeführt werden, die sowohl steuerlich als auch unternehmensrechtlich wirksam ist. Durch eine solche Bewertung von Grund und Gebäude mit den Verkehrswerten ließen sich richtigere Werte in den Jahresabschlüssen darstellen. 

Hier schlagen wir eine befristete Übergangsregelung bis 31.12.2022 vor, wonach das Vermögen mit dem Viertel-Steuersatz (Einzelunternehmer und Personengesellschaft: 7,5 %, was einem Viertel der Immobilienertragsteuer entspricht; Kapitalgesellschaft: 6,25 %) begünstigt aufgewertet werden kann und die Bilanzen das echte Eigenkapital aufweisen. Dies würde die Bonität stärken und langfristig die Abschreibungsbasis erhöhen!

Die Steuer soll auf sieben Jahre verteilt zu bezahlen sein. Wird innerhalb von sieben Jahren verkauft, kommt die volle Steuer zur Anwendung. Optional sollte trotzdem die Verrechnung mit Verlusten ermöglicht werden. Ebenso sollte die Abschreibung des Aufwertungsbetrages normal möglich sein (Ähnlich wie früher beim Strukturverbesserungsgesetz).

(siehe Abbildung 1 links)
 
Betriebsübergaben

Für die vielen anstehenden Betriebsübergaben wäre eine solche Aufwertungsoption eine wesentliche Erleichterung. Da die Bereitschaft zu Betriebsübernahmen im Tourismus ohnehin rar ist, soll ähnlich dem Abschmelzmodell der deutschen Erbschaftsteuer die Steuerbelastung aus der Aufwertung überhaupt wegfallen, wenn der Betrieb zumindest sieben Jahre vom Nachfolger fortgeführt wird. Die Steuer auf den Aufwertungsgewinn soll so gestaltet sein, dass sich jährlich die Steuer um ein Siebentel reduziert, wenn der Betrieb fortgeführt wird.

Somit besteht nach sieben Jahren keine Steuerbelastung aus der Aufwertung mehr. Der Übernehmer hat echtes Eigenkapital in der Bilanz und eine hohe Abschreibungsbasis. Diese Regelung soll unbefristet gelten.

(siehe Abbildung 2 links)

Betriebliche Exit-Szenarien steuerlich ermöglichen 

Eine Betriebsaufgabe ist oft mit hohen steuerlichen Belastungen verbunden (Versteuerung stiller Reserven), sodass „Zombieunternehmen“ noch jahrelang fortgeführt und die gesunden Unternehmen preislich massiv unterboten werden. Findet sich kein Käufer, muss die Steuer aus privaten Mitteln aufgebracht werden. 

(siehe Abbildung 3 links)

Unser Vorschlag ist eine befristete Regelung, die zur notwendigen Strukturbereinigung eine steuerfreie Betriebsaufgabe bis 31.12.2022 ermöglicht. Dies stärkt die lebensfähigen Betriebe und verhindert Insolvenzen.
Ab 01.01.2023 soll die Betriebsaufgabe mit einem Viertel-Steuersatz belastet sein, da sich die stillen Reserven oft über lange Zeit aufgebaut haben und entsprechend Scheingewinne aus der Geldentwertung zu versteuern sind.
Derzeit ist lediglich bei Steuerpflichtigen über 60 Jahren und kompletter Einstellung der Erwerbstätigkeit der halbe Einkommensteuersatz möglich. Diese Restriktion ist unbefristet zu streichen um die Strukturkonservierung aufzubrechen.

(siehe Abbildung 4 links)

Eigenkapital nicht mehr steuerlich benachteiligen! 

Ein Grund für die geringe Eigenkapitalquote in der Hotellerie besteht darin, dass Fremdkapital, also Kredite, steuerlich bevorzugt wird. So kann ein Unternehmer die Kosten des Kredites steuermindernd absetzen. Setzt der Unternehmer allerdings sein eigenes Geld ein, so muss er höhere Steuern zahlen. Die Regierung sollte daher nicht nur die Zinsen auf Fremdkapital, sondern auch eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals steuerlich abzugsfähig machen.

Keine Ungleichbehandlung von Zinsen beim Empfänger

Unternehmer und Privatpersonen sind bereit, in die Hotellerie zu investieren und Kapital von außen zuzuführen. Es würde viele Unternehmer geben, die ihren eigenen Betrieb stärken möchten. Wer aber sein Kapital einbringen möchte wird steuerlich benachteiligt: Wer Geld z. B. in Staatsanleihen investiert zahlt 27,5 % Kapitalertragssteuer (KESt). Für die Zinsen aus einem dem Betrieb hingegebenen Privatdarlehen müssen Anleger hingegen die volle Einkommensteuer, also bis zu 55 %, bezahlen. Ein Privatdarlehen sollte daher ebenfalls mit 27,5 % besteuert werden. Diese Regelung käme allen Wirtschaftsbetrieben zugute.

Rechtsformneutralität der Besteuerung nicht entnommener Gewinne

Für Gewinne in Kapitalgesellschaften fallen 25 % Körperschaftsteuer (KÖSt) an und bei der Gewinnausschüttung 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt). Dieses System sollte auch auf Einzelunternehmer und Personengesellschaften ausgeweitet werden, um mehr Anreize für eine Eigenkapitalbildung zu schaffen. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften sollten die im Unternehmen verbleibenden Gewinne mit 25 % besteuert und erst bei einer Entnahme ins Privatvermögen ähnlich der Kapitalertragssteuer (KESt) bei Kapitalgesellschaften behandelt werden.


Über Prodinger

Als führende Wirtschaftsberatung unterstützt die Prodinger Beratungsgruppe ihre Kunden in den Geschäftsfeldern Steuerberatung, Unternehmensberatung, und Tourismusberatung. Die Firmengruppe hat Spezialisten in den Branchen Tourismus, Bau- und Baunebengewerbe, Immobilienwirtschaft, freiberufliche Tätigkeiten, Handel, Gewerbe und Dienstleistung. 

Die Beratungsgruppe hat Standorte in Bad Hofgastein, Bozen, Innsbruck, Lech am Arlberg, Linz, Mittersill, München, Saalfelden, Salzburg, St. Johann im Pongau, Velden, Wien und Zell am See. Die Netzwerkgruppe betreut aktuell mehr als 6.000 Kunden, davon über 500 Hotelbetriebe, 30 Destinationen und 40 Bergbahnen. Derzeit sind über 160  Mitarbeiter an acht Standorten tätig.

www.prodinger.at
tourismusberatung.prodinger.at

 

Lesetipp! Die gesammelten Gastbeiträge zur Stärkung des wirtschaftlichen Know-how in Tourismusbetrieben von Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung, in Hotel & Touristik im Jahr 2020 finden Sie anbei zum Download.




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