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Ronge kritisiert Verordnungsentwurf scharf

Bild: HGV PRAXIS/Axel Schimmel
Manfred Ronge.
Manfred Ronge.

In einem offenen Brief an das Gesundheitsministerium übt GV-Berater Manfred Ronge über die GV-Austria harsche Kritik am Verordnungsentwurf zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln.

Als Präsident der GV Austria, dem nach eigenen Worten „Dachverband der österreichischen Gemeinschaftsverpfleger“ äußert der Großküchenberater Manfred Ronge aus Baden harsche Kritik am Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums zur geplanten Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln. Als ersten Punkt geißelt Ronge den Umstand, dass diese gesetzliche Herkunftskennzeichnung ausschließlich die Gemeinschaftsverpflegung betreffen soll. Handel und Gastronomie, die ja genauso zum Außer-Haus-Markt beitragen, sollen davon explizit nicht betroffen sein. Im gleichen Atemzug moniert Ronge auch, nicht in die Beratungen für diesen Verordnungsentwurf miteinbezogen worden zu sein. Seine Expertise hingegen war Beratungen des Landwirtschaftsministeriums schon gefragt.

Warenwirtschaft für Landwirte

Neben dieser Gesprächsverweigerung hagelt es Kritik an konkreten Punkten: Die meisten Zulieferer aus der klein und zuallermeist familiär strukturierten Landwirtschaft verfüge über kein Warenwirtschaftsprogramm, was die neue Verordnung allerdings vorsieht. In der GV hingegen arbeitet nahezu ausnahmslos jeder mit solchen Programmen, was naturgemäß für Probleme in der Kompatibilität sorgen dürfte. Wenn Landwirte dadurch nicht generell vom Zulieferwettbewerb ausgeschlossen werden.

Auszeichnung des konkreten Produkts

Am meisten sauer stößt Manfred Ronge jener Punkt auf, wonach die Auszeichnung des konkreten Produktes am konkreten Tag der Verabreichung zu erfolgen hat. „Das konterkariert so ziemlich alles, was wir im Vorfeld besprochen haben“, zeigt sich Ronge im Gespräch mit HGV PRAXIS erbost. „Das ist bar jeder Realität. Jeder weiß, Speisenpläne werden über Wochen im Voraus geschrieben. Das Produkt am Verzehrtag korrekt auszuzeichnen bedeutet eine Lawine an Bürokratie und ist nur mit einem Wahnsinnsaufwand umzusetzen.“ Im gleichen Atemzug verweist der Berater auf seinen eigenen Lösungsvorschlag: „Es wäre wesentlich einfacher und klarer, den Konsumenten analog der derzeit üblichen Praxis bei Bio-Produkten den Anteil der tatsächlich aus Österreich stammenden Lebensmittel pro Lebensmittelgruppe transparent und ehrlich in Prozent mitzuteilen. Dies wäre wesentlich einfacher überprüfbar, dadurch auch nachvollziehbar und außerdem einfacher administrierbar.“

Was ist bei geänderten Lieferungen?

Als extrem Praxisfremd erweist sich der Entwurf beim näheren Hinsehen. Jede Änderung, die am Tag der Lieferung entsteht, bedeutet, dass die Herkunftskennzeichnung nicht stimmt und dass die Information nicht mehr bis zum Gast kommen kann. Es reicht aus, wenn nur 1% der Lieferung (aus welchem Grund auch immer) an einem bestimmten Tag nicht aus Österreich stammt. Es ist nicht möglich, zu diesem Zeitpunkt einen Aushang, einen Menüplan oder eine andere Art der konkreten Auszeichnung kurzfristig zu verändern.

Und zu guter Letzt sieht der Entwurf vor, dass die neuen Regeln nur für jene Betriebe gelten, die mehr als 50 Mitarbeiter haben. Das kommt natürlich einer massiven Wettbewerbsverzerrung gleich.

GV-Austria__offener_Brief_Minister_Mueckstein_220302.pdf



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