Ende Juni stellte die Regierung per Ministerratsbeschluss die Beschaffung von Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen auf neue Beine.
Der Bund stellt mit dem Beschluss des Ministerrates vom 26. Juni die Beschaffung von Lebensmitteln auf neue Beine und setzt dabei verstärkt auf Regionalität und Nachhaltigkeit. Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung, kurz NaBe genannt, spricht gezielt Aspekte, wie zum Beispiel Lebensmittelqualität, Tierwohl und Herkunft der Lebensmittel an. Diese nachhaltigen Regeln gelten auf Bundesebene für die Beschaffung von Lebensmitteln für die Gemeinschaftsverpflegung in der Verwaltung, in Gesundheits-, Pflege- und Bildungseinrichtungen sowie für das Catering bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen. Sie gelten auch, wenn die Dienstleistung durch externe Dienstleister erbracht wird.
„Wir begrüßen diesen Beschluss sehr, weil damit die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, bei denen beispielsweise das Tierwohl eine größere Rolle spielt, mehr Gewicht erhält. In vielen Bereichen setzt die öffentliche Hand neue Standards für die Bauern fest. Beim eigenen Einkauf eben diese Standards einzuhalten, ist eine Frage der Fairness“, erklärte Josef Moosbrugger, Präsident der LK Österreich, gegenüber HGV PRAXIS. Und weiter: „Die LK Österreich unterstützt außerdem den Beschluss der Bundesländer, die Vorgaben des Aktionsplans zur nachhaltigen Beschaffung auch auf der Ebene der Bundesländer verpflichtend umzusetzen.“
Transparenz in Kantinen
„Es ist für uns ganz wichtig, dass nun in einem ersten Schritt die Transparenz in den Großküchen und Kantinen der öffentlichen Hand umgesetzt wird. Das Ja des Ministerrates zu mehr Regionalität sorgt darüber hinaus für kurze Transportwege und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen“, so Moosbrugger weiter.
Künftig muss eine Information über die Herkunft von Fleisch, Eiern und Milch mit den Angaben „Österreich“, „EU“ oder „Nicht-EU“ für die Gäste gut sichtbar sein, beispielsweise, indem diese Information nahe am Verabreichungsplatz gut sichtbar aufliegt. Für Fleisch bedeutet Herkunft, wo die Tiere geboren, gemästet und geschlachtet wurden. Der Nachweis erfolgt gemäß der AMA-Richtlinie über die transparente Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung. Die Initiative ,Gut zu Wissen‘ der LK Österreich hat dazu die notwendige Vorarbeit geleistet.
„Durch die verbrauchernahe Beschaffung von Lebensmitteln können Wege kurzgehalten und somit transportbedingte CO2-Emissionen reduziert werden. Zudem wird Obst und Gemüse reifer geerntet und besitzt somit mehr Frische und Geschmack“, schloss Moosbrugger.