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Kein Lockdown, aber Maske im Freien 

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Verschärfte Kontrollen, eine neue Quarantäneregelung, rigidere Schutzmaßnahmen sowie eine reduzierte Gültigkeit des Grünen Passes für Zweitstiche sollen die sich rapid aufbauende Omikron-Welle zumindest abbremsen helfen. 

Omikron ist in Österreich voll angekommen, die Neuinfektionszahlen gehen wieder rasch in die Höhe. Am Dreikönigstag am Donnerstag verzeichnete man 8.853 neue Fälle. Von verschiedenen Seiten war zu vernehmen, dass wieder an einem neuen Lockdown gebastelt wird, der ist vorerst einmal abgesagt. Das Corona-Prognosekonsortium geht jedoch von rund 15.000 Neuinfektionen pro Tag schon in der kommenden Woche aus. Nach Beratung der Regierung mit Experten und den Landeshauptleuten einigte man sich nun über das weitere Vorgehen. 

Kontrollen und Strafen werdenverschärft

Angekündigt ist eine „Aktion scharf“ bei 2G-Kontrollen zumindest in der kommenden Woche. Sämtliche Behörden werden im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch Covid-Maßnahmen kontrollieren. Auf den Handel kommt eine Kontrollpflicht zu: An Interaktionspunkten (z. B. beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen) muss ab 11. Jänner 2G kontrolliert werden. Es wird außerdem temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen gegen Covid-Maßnahmen geben, und ebenfalls ab 3. Februar werden die Strafen erhöht. 

Quarantäneregeln neu

Bereits ab Samstag, den 8. Jänner, gelten neue Quarantäneregeln. Künftig gibt es kein K1 oder K2 mehr, sondern nur noch „Kontaktperson“. Wer dreimal immunisiert ist oder wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben gilt man nicht mehr als Kontaktperson. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können. Alle Kontaktpersonen können sich am fünften Tag mit PCR freitesten. Positiv getestete Personen können sich ebenfalls ab dem fünften Tag freitesten. Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test und FFP2-Maske auch weiterhin arbeiten gehen.

Maskenpflicht auch im Freien

Die Maskenpflicht wird ab Dienstag, dem 11. Jänner ausgeweitet. Die FFP2-Maske ist dann auch im Freien zu tragen, wo kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist, beispielsweise in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen etc. Ausnahmen gibt es für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder. Die Bundesländer können zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.

Home-Office soll – überall dort, wo das möglich ist – zur Regel und nicht zur Ausnahme werden. Zu diesem Punkt gibt es noch Gespräche mit den Sozialpartnern. Und die Gültigkeit des „Grünen Pass‘“ wird nach dem zweiten Stich auf sechs Monate reduziert (gilt ab 1. Februar).

Auf das Wort der Politik muss Verlass sein

Um Hotellerie und Gastronomie nicht weiter zu schädigen, sind Offenhalten und Hilfen durch die öffentliche Hand, wie auch eine neue Bewertung der Sperrstunde unerlässliche Prioritäten, betonen Branchenvertreter in einer ersten Reaktion auf die neuen Maßnahmen.

„Wir begrüßen die von der Bundesregierung verkündete Vorgangsweise, die Regelungen für Kontaktpersonen zu lockern, die Kontrollen zu erhöhen und die in der Gastronomie und Hotellerie bereits als Standard etablierte FFP2-Maskenpflicht auch an öffentlichen Orten auszuweiten“, Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker, Obleute für Hotellerie und Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die derzeitige herausfordernde Lage im Gastgewerbe. Man habe in Österreich bereits wirkungsvolle und überlegte Maßnahmen, um ein Offenhalten des österreichischen Tourismus zu gewährleisten. „Planbarkeit, offene Kommunikation und effektive Hilfsmaßnahmen sind der einzige Weg zur Vermeidung eines Totalschadens in unserer Branche. Und: Die Betriebe müssen sich auf das Wort der Politik auch morgen noch verlassen können“, so die beiden Branchenvertreter. 

Für Robert Seeber, WKO-Bundesspartenobmann Tourismus und Freizeitwirtschaft, ist wichtig, dass durch das neue Maßnahmenpaket die Aufrechterhaltung des Wirtschaftsbetriebs weiter möglich ist. „Wir müssen mit Corona noch geraume Zeit leben. Es ist daher der Fokus darauf zu richten, ohne Hau-Ruck-Lockdowns mit wirksamen sowie planbaren Maßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren und dabei gleichzeitig den Fortbestand der Betriebe zu gewährleisten. Dazu ist auch notwendig, aufgrund der geänderten Situation durch Omikron die Wirtschaftshilfen nachzubessern. Auch die Sinnhaftigkeit der vorgezogenen 22 Uhr-Sperrstundenregelung sollte nochmals überdacht werden“, so der Appell des Bundesspartenobmannes.

Wirtschaftshilfen dringend erforderlich

Gemäß der aktuellen Umsatzsteuervoranmeldungen der Bereiche Beherbergung und Gastronomie verbuchen diese beiden Sparten zusammen von Jänner bis Oktober 2021 ein Minus von 37,2 Prozent, 2020 waren es minus 27,1 Prozent. Die Daten und vor allem die Stimmung in der Branche bestätigen die prekäre Lage.

„Wir müssen das Überleben unserer Betriebe absichern und benötigen daher jedenfalls eine Verlängerung der derzeitigen Hilfsmaßnahmen bis Ende dieses Jahres, da viele Betriebe noch lange von den Restriktionen betroffen sein werden", betonen Kraus-Winkler und Pulker und wünschen sich eine rasche Auszahlung der zugesagten Hilfen der Cofag sowie situationsgerechte Adaptierungen der Unternehmenshilfen. „Nach 22 Monaten Achterbahnfahrt mit monatelangen Stillständen und Ausfallszeiten löst der drohende Verlust der zweiten Wintersaison in Folge bei einem Großteil der Betriebe echte Existenzängste aus. Auch wenn wir alles dafür tun, nach Omikron langsam wieder in eine betriebswirtschaftlich stabile Lage zu erreichen, werden wir noch viele Jahre brauchen, um wieder dort ansetzen zu können, wo wir vor der Pandemie waren.“

(APA/Red)




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